Wirtschaftsakteure, die Akkus/Batterien in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen sind nach (EU) 2023/1542 Art. 52 verpflichtet, entsprechende Auditberichte zur Verfügung zu stellen. Die zu auditierenden Anforderungen sind ab 08/2027 umzusetzen. Eine erste Auditierung erfolgt mit entsprechendem zeitlichen Versatz.
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